-
1 кассировать
v1) law. annullieren (íàïð. einen Beschluß), aufheben (íàïð. ein Urteil), für ungültig erklären, rückgängig machen (z. B. ein Geschäft), ungültig machen, kassieren2) fin. ungültig erklären -
2 уничтожить
v1) gener. (etw.) aus der Welt schaffen, ausradieren, erdrosseln, j-n aus dem Wege räumen (неугодного человека), j-n in den Staub werfen (кого-л.), j-n zu Böden drücken (кого-л.), j-n zur Bank hauen (в общественном мнении), niederschmettern (врага), zerschlagen2) colloq. totkriegen (кого-л.)3) milit. niederwalzen, zu vernichten, niederkämpfen4) jocul. zernichten5) law. annullieren, aufheben, für nichtig erklären (íàïð. eine Vollmacht), für ungültig erklären (íàïð. eine Vollmacht), liquidieren, ungültig machen, vernichten, zerstören6) rude.expr. (etw.) zur Sau machen (что-л.) -
3 отменять
отменять annulieren vt; aufheben vt; rückgängig machen vt; ungültig machen vt; widerrufen vi -
4 гасить
1. <по, за> löschen, auslöschen, ausschalten, abdrehen;2. <по> Hdl. tilgen; Fmw. entwerten; Tech., Mus. dämpfen* * *гаси́ть1. <по-, за-> löschen, auslöschen, ausschalten, abdrehen;* * *га|си́ть1. (свет) löschen, auslöschen2. (подави́ть) unterdrücken3. (аннули́ровать) ungültig machen* * *v1) gener. abhauen (мяч - волейбол), ablöschen (огонь), abstempeln, löschen (тж. перен.), ausdrücken, verlöschen, auslöschen2) Av. dämpfen (колебания)3) colloq. ausknipsen (ñâåò), ausmachen5) eng. dämpfen (вибрации), löschen (напр. показания счётчика), tilgen, unterdrücken6) construct. löschen (напр. известь)7) railw. dämpfen (вибрации)10) TV. austasten15) territ. austun (огонь, свет)16) aerodyn. dämpfen (вибрацию)17) shipb. mildern (волнение)18) cinema.equip. auslöschen (свет, блики поляризационным светофильтром) -
5 погасить вексель
vlaw. einen Wechsel einlösen, einen Wechsel ungültig machen -
6 погасить паспорт
v -
7 аннулировать
im(pf.) annulieren, für ungültig erklären; stornieren, rückgängig machen* * *аннули́ровать im(pf.) annullieren, für ungültig erklären; stornieren, rückgängig machen* * *аннули́р| овать<-ую, -уешь> (н)сваннули́ровать догово́р einen Vertrag aufhebenаннули́ровать зака́з abbestellen* * *v1) gener. (etw.) für null und nichtig erklären (что-л.), (etw.) rückgängig machen (что-л.), (etw.) rückgängig mächen (что-л.), (etw.; für) ungültig erklären (что-л.), annihilieren, annullieren, außer Kraft setzen, nullen, löschen, devinkulieren (напр., бумажные деньги)2) comput. unterdrücken3) eng. annulieren4) law. abrogieren (заказ), abtilgen, aufheben (напр. патент), außer Kraft setzen (напр., закон), für nichtig erklären, obliterieren, reszindieren, rückgängig machen, widerrufen, zurücknehmen, entkräften, nullifizieren5) econ. abbauen, abschaffen, stornieren (напр., заказ), stornieren (заказ), zurückziehen (напр. кредит), stornieren (напр. заказ)6) fin. für ungültig erklären, abschreiben7) patents. streichen, umstoßen (решение, сделку)8) busin. etw. für ungültig erklären, stornieren (заказ, контракт), umstoßen (напр. сделку)9) f.trade. Stornieren (заказ, договор), etwas für ungültig erklären (что-л.), zurückziehen (кредит)10) shipb. aufheben -
8 признать недействительным
v1) gener. (что-л.) (etw.) für ungültig erklären, (etw.; für) ungültig erklären2) law. entkräften, für unwirksam erklären, rückgängig machen, unwirksam machenУниверсальный русско-немецкий словарь > признать недействительным
-
9 аннулировать сделку
v1) law. einen Händel rückgängig machen2) fin. ein Geschäft aufgeben, ein Geschäft auflösen, ein Geschäft rückgängig machen, rückgängig machen3) f.trade. ein Geschäft annullieren, ein Geschäft für ungültig erklären -
10 аннулировать
annulieren vt, stornieren vt, für ungültig erklären vt, außer Kraft setzen vt, rückgängig machen vt, zurückziehen vt, zurücktreten vi (von D), auflösen vt; ( заказ на телефонные переговоры) abbestellen vt- аннулировать средства
- аннулировать чекНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > аннулировать
-
11 аннулировать
im(pf.) annulieren, für ungültig erklären; stornieren, rückgängig machen
См. также в других словарях:
ungültig machen — ungültigmachen→aufheben … Das Wörterbuch der Synonyme
Ungültig — Ungültig, er, ste, adj. et adv. nicht gültig, sowohl im bürgerlichen, als sittlichen Verstande. Eine ungültige Münze. Ungültige Ursachen. Ein Gesetz ungültig machen. Etwas ungültig erklären … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
ungültig — außer Kraft, unwirksam, verfallen, wertlos; (emotional verstärkend): null und nichtig; (Rechtsspr.): rechtsungültig, rechtsunwirksam. * * * ungültig:1.〈nicht[mehr]geltend〉[nullund]nichtig·unwirksam·hinfällig·verfallen–2.u.werden:⇨verfallen(2);u.ma… … Das Wörterbuch der Synonyme
rückgängig machen — annullieren, aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, für aufgehoben/nichtig/ungültig erklären, rückabwickeln, umstürzen, umwerfen, widerrufen, zurücknehmen, zurückziehen; (emotional verstärkend): für null und nichtig erklären; (Kaufmannsspr.):… … Das Wörterbuch der Synonyme
Hessische Kommunalwahlgesetz — Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedene Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der Kommunen. Inhaltsverzeichnis 1 Wahlgrundsätze 2 Geltungsbereich 3 Dauer der Wahlzei … Deutsch Wikipedia
Kommunalwahlrecht (Hessen) — Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedene Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der Kommunen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 wurde … Deutsch Wikipedia
durchstreichen — ausstreichen * * * durch|strei|chen [ dʊrçʃtrai̮çn̩], strich durch, durchgestrichen <tr.; hat: (etwas Geschriebenes o. Ä.) durch einen (die betreffende Sache kreuzenden) Strich als ungültig kennzeichnen: eine Zeile, ein Wort durchstreichen.… … Universal-Lexikon
entwerten — ent|wer|ten [ɛnt ve:ɐ̯tn̩], entwertete, entwertet <tr.; hat: a) ungültig machen und so verhindern, dass etwas noch einmal benutzt werden kann: Fahrkarten müssen am Automaten entwertet werden. Syn.: ↑ knipsen (ugs.). b) den Wert, die Qualität o … Universal-Lexikon
ausstreichen — durchstreichen * * * aus|strei|chen [ au̮sʃtrai̮çn̩], strich aus, ausgestrichen <tr.; hat: 1. auf den Innenflächen ganz mit etwas bestreichen: die Backform (mit Butter) ausstreichen. 2. (etwas Geschriebenes o. Ä.) durch Striche tilgen: warum… … Universal-Lexikon
kanzellieren — kan|zel|lie|ren 〈V. tr. hat; veraltet〉 Geschriebenes kanzellieren mit sich kreuzenden Strichen ungültig machen [zu lat. cancelli „Gitter, Schranken“, eigtl. „durch gitterartige Striche ungültig machen“] * * * kan|zel|lie|ren <sw. V.; hat… … Universal-Lexikon
auflösen — verfallen; (sich) zersetzen; verwesen; zerfallen (in); abwickeln; (sich) zerstreuen; aus der Welt schaffen; aufheben; beseitigen; … Universal-Lexikon